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Der Sicherstellungsauftrag für die Notärztliche Versorgung in Sachsen wurde 2005 mit der Novellierung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) auf die Krankenkassen und ihre Verbände sowie den Verband der Ersatzkassen (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) übertragen. In diesem Zusammenhang bildete die GKV die Arbeitsgemeinschaft für die Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV), die zur Erfüllung des operativen Geschäfts die Geschäftsstelle ARGE NÄV (GST ARGE NÄV) gründete.